Für die Sachverständigentätigkeit gibt es bis auf wenige Fachbereiche (z.B. die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) keine Gebührenordnung. Der Stundensatz hängt vom Sachgebiet, der Schwierigkeit des Gutachtens und den besonderen Umständen des Falles ab und wird zwischen dem Auftraggeber und dem Sachverständigen frei verhandelt. Nebenkosten und Mehrwertsteuer werden in der Regel gesondert berechnet.
Werden Gutachten für die Justiz erstattet, wird nach dem JVEG (Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz) abgerechnet.